Pflegekosten

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Die Kosten der stationären Dauerpflege, auch Langzeitpflege genannt, sind grundsätzlich in folgende Positionen unterteilt: 

  • Pflegesatz

  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung

  • Investitionskosten

Pflegesatz:

Der Pflegesatz beinhaltet alle pflegebedingten Aufwendungen im Zuge der Pflege und Betreuung der Bewohner entstehen.

Bei den Pflegesätzen wird im Wesentlichen zwischen dem Pflegegrad 1, und den Pflegegraden 2 bis 5 unterschieden. Der Pflegesatz der Pflegegrade 2 bis 5 wird im „einrichtungseinheitlichen Eigenanteil“ (EEE) definiert, und weist bis auf Rundungsdifferenzen die gleiche Höhe aus.

Der Eigenanteil im Pflegegrad 1 ist höher als in den Pflegegraden 2 bis 5, da die Pflegekasse den Pflegesatz nicht finanziert. Dieser muss vom Bewohner selbst aufgewendet werden.

Hier gilt der, vom Gesetzgeber und den Pflegekassen geprägte Grundsatz „ambulant vor stationär“, welcher aussagt, dass Personen mit Pflegegrad 1 vorrangig zu Hause versorgt werden sollen.

Generell ist eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung jedoch nicht ausgeschlossen.


Kosten für Unterkunft und Verpflegung:

Das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung, auch „Hotelkosten“ genannt, umfasst:

  • die allgemeinen Nebenkosten für das Pflegzimmer,
  • die Zubereitung und das Bereitstellen von Speisen und Getränken,
  • die Gestellung von Flachwäsche (Bettwäsche, Handtücher, etc.),
  • die Reinigung der Pflegezimmer und der öffentlichen Freiflächen.


Investitionskosten:

Die Investitionskosten sind die Kosten, die dem Träger von Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit Herstellung, Anschaffung (dies beinhaltet auch die Leasing- und Finanzierungskosten) und Instandsetzung von Gebäuden und der damit verbundenen technischen Anlagen entstehen.


Die tatsächlichen Monatlichen Kosten werden in Kürze mit den Kostenträgern verhandelt und werden umgehend auf unserer Homepage abgebildet.

Zur Veranschaulichung Stellen wir Ihnen dann auch eine tabellarische (fiktive) Kostenaufstellung zu Verfügung.